Sämtlicher Sportbetrieb ist eingestellt

Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist
untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in
geschlossenen Räumen (z. B. Fußball- und Tennishallen, Schießstände usw.)
sowie für so genannte Indoorspielplätze.

Diese Allgemeinverfügung hat der Hamburger Senat am 15.03.20 verfasst.

Bleibt Gesund !!

Weitere Informationen zum Coronavirus findest du hier:

www.bundesgesundheitsministerium.de

www.hamburger-sportbund.de

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen als Verein gerne zur Verfügung.